§ 1. Wann und wie gelten diese AGB?
(1) Alle Geschäftsvorfälle und Geschäftsanbahnungen zwischen Ihnen und uns, der trendmarke Werbeagentur GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart, werden ausschließlich auf Grund dieser, unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der darin enthaltenen Bestimmungen abgewickelt.
(2) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten diese AGB nicht. Bitte teilen Sie uns Ihre Verbrauchereigenschaft in diesem Falle unverzüglich mit, damit wir mit Ihnen die dann geltenden Bedingungen vereinbaren können.'
(3) Sofern Sie Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Bedingungen verwenden und wir der Verwendung nicht schriftlich zugestimmt haben, gelten ausschließlich diese AGB.
(4) Höchstvorsorglich weisen wir hiermit alle von diesen AGB abweichende und von Ihnen ver-wendete Regelungen zurück.
(5) Mit der Beauftragung werden diese AGB Vertragsbestandteil.
§ 2. Wie gelten unsere Angebote und wie kommt ein Vertrag zustande?
(1) Es gilt immer das zu einem Thema zu Letzt abgegebene Angebot. Soweit wir Ihnen in der Vergangenheit Angebote unterbreitet haben, es aber in Ansehung dieser Angebote nicht zu einem Vertragsschluß gekommen ist, sind darin genannte Modalitäten, Konditionen und sonstige Bedingungen verfallen, es sei denn, sie werden ausdrücklich ganz oder teilweise in ein neues Angebot einbezogen.
(2) Grundsätzlich kommt ein Vertrag mit Zugang Ihrer Unterschrift innerhalb der im Angebot genannten Bindungsfrist zustande.
(3) Geht uns das unterschriebene Angebot erst nach der im Angebot genannten Bindungsfrist zu, ist Ihre Unterschrift ein neues Angebot an uns. Dieses – Ihr neues Angebot an uns – können wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des neuen Angebotes annehmen durch
a. Beginn der Ausführung,
b. Bestätigung unsererseits, daß der Vertrag zustande gekommen ist.
Nach Ablauf von 14 Kalendertagen sind auch Sie nicht mehr an Ihr neues Angebot gebunden.
(4) Kommt es zu einem Vertragsabschluß nach Absatz 3 verschieben sich angegebene Termine und Fristen zur Erstellung des Werkes um 14 Kalendertage.
§ 3. Wie sind die genannten Preise zu verstehen und wie steht es mit Terminen?
(1) Haben wir mit Ihnen einen Festpreis vereinbart, ist dieser in jedem Falle verbindlich. Preiserhöhungen im Rahmen des geschlossenen Vertrages sind ausgeschlossen.
(2) Ist unser Angebot nicht als Festpreis gekennzeichnet handelt es sich um unverbindliche Schätzungen. Der tatsächliche Gesamtpreis kann höher oder niedriger liegen und bedarf in jedem Falle einer dezidierten Schlußrechnung. Soweit in unserem Angebot die Höhe des Stundensatzes oder Preise pro Einheit angegeben ist, sind nur diese – Stundensatz und/oder Preise pro Einheit – fest vereinbart, jedoch nicht die Stunden oder die Einheiten.
(3) Soweit sich aus unserem Angebot nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(4) Enthält das Angebot die Übernahme bzw. Einbindung von Vorwerken, egal ob diese von Ihnen oder von Dritten geschaffen wurden, (z. B. Internetseiten, Logos) etc. gehen wir immer davon aus, daß Ihnen daran sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere auch sämtliche Rechte die für ein Änderung notwendig sind in räumlich, zeitlich und sachlich notwendigem Umfang, zustehen. Sind Sie sich in diesem Punkt unsicher, klären Sie diese Problematik bitte ab. Sollten Sie – wider Erwarten – nicht im Besitz sämtlicher notwendiger Rechte sein, haben Sie
a. die Mehrkosten und/oder die Rechtsverfolgungskosten der notwendigen Rechte und Rechtebeschaffung hierfür alleine und zusätzlich zu tragen und
b. uns darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die insoweit gegen uns geltend gemacht werden und uns sämtlichen hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.
(5) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn Sie als verbindlich gekennzeichnet sind. Andernfalls handelt es sich dabei um unverbindliche Liefertermine, die wir bemüht sind, einzuhalten.
(6) Auch wenn wir einen Liefertermin verbindlich mit Ihnen vereinbart haben, kommen wir nicht in Verzug wegen Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben oder aus Gründen wie Krieg, Aufruhr, Streik und Naturkatstrophen. Der Liefertermin schiebt sich vielmehr um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinaus.
(7) Ist Ihre Mitwirkung erforderlich und erfolgt Ihre Mitwirkung nicht rechtzeitig, so ist diese Verzögerung von uns nicht zu vertreten. Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden.
(8) Damit wir in Verzug kommen bedarf es einer Mahnung Ihrerseits.
§ 4. Wie bezahle ich die bestellten Produkte und wann geht das Eigentum bzw. Nutzungsrecht daran auf mich über?
(1) Soweit wir mit Ihnen keine anderweite Vereinbarung treffen, ist ½ des vereinbarten Gesamt-preises bei Unterschrift und vor Auftragsausführung und der restliche Betrag nach Beendung des Auftrags zur Zahlung fällig; der Auftrag ist beendet entweder mit
a. Abnahme bzw. Nutzung durch Sie oder
b. Anzeige der Beendung des Auftrages durch uns je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(2) Sie kommen ohne Mahnung in Verzug.
(3) Das Eigentum an denen von Ihnen bestellten Produkten bleibt – unabhängig von der gewählten oder tatsächlich durchgeführten Art der Bezahlung – bis zur vollständigen Bezahlung bei uns.
(4) Jedwede Art von Nutzungsrechten an dem von uns gelieferten Werk gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf Sie über. Die Bestimmungen des § 5 bleiben unberührt.
§ 5. Wie und zu welchen Bedingungen gehen Nutzungsrechte über und was gilt für die Referenznutzung durch uns?
(1) Sie erhalten grundsätzlich das unwiderrufliche und unbeschränkte Recht, das oder die im Rahmen des Auftrages von uns erbrachten Werke zu nutzen und zu ändern; diese Rechte treten wir Ihnen hiermit – vorausgesetzt die vollständige Bezahlung nach § 4 – ab.
(2) Wir weisen darauf hin, daß wenn für die Nutzung des Werkes bestimmte Betriebssysteme, Programmumgebungen oder ähnliches erforderlich sind, Sie Nutzungsrechte im notwendigen Umfang von den jeweiligen Rechteinhabern auf Ihre Kosten zu beschaffen haben. Wir haften nicht, wenn Sie zwar unser Werk nutzen aber durch die Nutzung gleichzeitig Rechte Dritter im vorgenannten Sinn verletzen, genauso wenig wie wir nicht dafür haften, wenn Sie unser Werk nur deshalb nicht nutzen können, weil Sie nicht im Besitz der notwendigen anderweiten Rechte sind.
(3) Binden wir Vorwerke von Ihnen in unser Werk ein, können wir die Nutzungsrechte in im Absatz 1 beschriebenen Umfang nur hinsichtlich unserer Änderungen und Ergänzungen abtreten. Wir gewährleisten nicht, daß die Rechte an den Vorwerken ausreichen, daß Sie das entstandene Gesamtwerk im Umfang des Absatzes 1 nutzen können. Hierfür haben Sie selbst Sorge zu tragen.
(4) Es ist Ihnen nicht gestattet ohne unsere vorherige Zustimmung an Sie abgetretene Rechte an Dritte abzutreten, es sei denn die Abtretung erfolgt nur
a. aus Gründen der Änderung des Werkes durch Dritte oder
b. an Dritte, soweit diese Dritte Ihr Unternehmen fortführen, für das wir die Leistung erbracht haben.
(5) Sie gestatten uns, das von uns erbrachte Gesamtwerk für werbliche Zwecke unseres Unternehmens als Referenz zu nutzen. Bei einem entgegenstehenden berechtigten Interesse wollen Sie uns dies bitte schriftlich mitteilen, damit wir die Möglichkeit haben, die Referenznutzung in angemessener Zeit einzustellen.
§ 6. Was ist, wenn sich der Vertrag ändert oder storniert wird?
(1) Wir gehen davon aus, daß Sie sich darüber im Klaren sind, was Sie bestellen. Die Vertragsänderung ist daher die Ausnahme, nicht die Regel.
(2) Aus diesem Grunde unterliegt die Vertragsänderung den Regelungen des Vertragsschlusses nach § 2.
(3) Stornieren Sie den Vertrag, bevor wir mit der Ausführung begonnen haben, beträgt die Storno-Gebühr 15 % des vereinbarten Gesamtpreises.
(4) Haben wir bereits mit der Ausführung begonnen, haben Sie unabhängig vom Fertigstellungs-grad den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, wobei es Ihnen offen steht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Etwaige Nutzungsrechte an einem bis zum endgültigen Auftragsabbruch entstanden (Teil-)Werk gehen entsprechend den Regelungen der §§ 4 und 5 auf Sie über, wobei wir allerdings jedwede Gewährleistung, Mangelfolgeschäden und jeglichen Anspruch auf Schadensersatz egal aus welchem Rechtsgrund ausschließen.
(5) In den Fällen der Absätze 3 und 4 ist es Ihnen untersagt Entwürfe, Skizzen, Muster etc. und das fertig gestellten Teil des Werks zu nutzen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich einer anderweiten Lösung zu.
§ 7. Wann kommt es zur Abnahme und was passiert, wenn ein mangelhaftes Produkt bzw. Werk geliefert wurde?
(1) Rechte aus Gewährleistung können Sie erst dann geltend machen, wenn Sie das auf Grund des Vertrags erstellte Werk abnehmen.
(2) Sie nehmen das Werk entweder
a. durch Erklärung der Abnahme oder
b. Nutzung des von uns erstellten Werkes und/oder der gelieferten Sachen
ab.
(3) Sie haben das gelieferte Werk bzw. die gelieferte Ware unverzüglich nach Abnahme, soweit dies nach ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und uns unverzüglich über entdeckte Mängel schriftliche Mitteilung zu machen.
(4) Unterlassen Sie die schriftliche Mitteilung an uns, so ist das gelieferte Werk bzw. die gelieferte Ware genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(5) Zeigt sich später ein Mangel, so müssen Sie auch diesen Mangel unverzüglich und schriftlich nach Entdeckung mitteilen; andernfalls gilt das Werk bzw. die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(6) Soweit wir ein mangelhaftes Produkt geliefert haben, sind wir berechtigt, zunächst die Nacherfüllung zu wählen.
(7) Ansprüche wegen der Lieferung eines mangelhaften Produktes oder sonstiger Falschlieferung gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme.
(8) Bitte beachten Sie, daß wir im Falle einer Mangelanzeige durch Sie, die sich nach unserer Überprüfung als unberechtigt herausstellt, die Zeit für die Überprüfung nach unseren im Zeitpunkt der Mangelanzeige geltenden Stundensätzen berechnen und Sie diesen Aufwand zu bezahlen haben.
§ 8. Wie steht es mit dem Datenschutz?
(1) Wir informieren Sie hiermit und Sie willigen darin ein, daß alle für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen Daten auf Datenträger unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Zum Zweck der Vertragsdurchführung werden die erhobenen Daten von uns genutzt und verarbeitet und an andere Dienstleister bei der Abwicklung Ihrer Bestellung (z.B. Subunternehmer) weitergegeben. Der Empfänger der Daten ist selbst zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
(2) Von Fall zu Fall erheben wir von Ihnen im Rahmen unseres Services Angaben insbesondere zu Ihrer Zufriedenheit mit uns. Sie sind nicht verpflichtet uns hier Angaben zu machen – das ist für Sie vollkommen freiwillig; wenn Sie uns Angaben machen, bitten wir Sie allerdings, daß diese korrekt und aktuell sind. Wir versichern Ihnen schon jetzt, diese Daten keinesfalls an Dritte herauszugeben. Haben Sie uns freiwillig solche Daten gegeben, können Sie jederzeit die Löschung verlangen.
(3) Unabhängig von Absatz 2 können Sie jederzeit Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir verpflichten uns zur unverzüglichen Löschung, Sperrung oder Berichtigung der Daten, sofern der entsprechende Bestellvorgänge vollständig abgewickelt sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Sollten Sie es verlangen, erteilen wir Ihnen jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten; es entstehen Ihnen nur die Kosten für die Übermittlung Ihres Auskunftsersuchens oder des Widerrufs.
(5) Für den Widerruf Ihrer Einwilligung oder die Auskunft über Ihre Daten wenden Sie sich an uns.
§ 9. Wie haften wir gegenüber Ihnen?
(1) Wir handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Wenn Sie durch uns einen Schaden aus der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit erleiden, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruht, haften wir hierfür, genauso wie wir für Schäden haften, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
(3) Darüber hinaus haften wir nur bis zu einem Betrag, der der vereinbarten Vergütung entspricht. Keinesfalls haften für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsregelungen.
§ 10. Kann der Auftrag durch trendmarke beendet werden?
(1) Von uns erstellte Angebote erhalten je Arbeitsposition eine Stundenanzahl. Wird eine Stundenzahl durch von Ihnen zu vertretende Gründe um mehr als 20 % überschritten, sind wir berechtigt, die Arbeiten insgesamt vorläufig einzustellen.
(2) Wir werden Sie über diesen Umstand unterrichten und Ihnen gleichzeitig einen Vorschlag zur Vertragsänderung insoweit unterbreiten.
(3) Stimmen Sie diesem Vorschlag nicht zu oder können wir mit Ihnen keine anderweite Einigung erlangen, sind wir berechtigt Ihnen gegenüber die Beendung des Auftrages zu erklären und die Arbeiten endgültig einzustellen. Einen Ihnen hieraus etwa entstehenden Schaden sind wir nicht verpflichtet zu ersetzen. Sämtlicher uns bis dahin entstandener Aufwand ist von Ihnen zu ersetzen, wobei die mit Ihnen vereinbarten Stundensätze gelten. Etwaige Nutzungsrechte an einem bis zum endgültigen Auftragsabbruch entstanden (Teil-)Werk gehen entsprechend den Regelungen der §§ 4 und 5 auf Sie über, wobei wir allerdings jedwede Gewährleistung, Mangelfolgeschäden und jeglichen Anspruch auf Schadensersatz egal aus welchem Rechtsgrund ausschließen.
(4) Soweit Sie dem Änderungsvorschlag zustimmen oder wir mit Ihnen eine anderweite Einigung erzielen, verschieben sich im Zweifel Liefertermine um die Zeitspanne von der vorläufigen Arbeitseinstellung bis zur Annahme bzw. Einigung.
§ 11. Und was gilt sonst noch?
(1) Für den Fall, daß wir auf eine Erklärung von Ihnen, egal ob diese Erklärung rechtliche Bedeutung hat oder nicht, schweigen, so bedeutet unser Schweigen weder Annahme noch Ablehnung, sondern schlicht, daß wir hierzu keine Erklärung abgeben.
(2) Vertragssprache und Sprache der Vertragsabwicklung ist Deutsch.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
(4) Sämtliche Überschriften verstehen sich nur als Orientierung für den Leser.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
(6) Es gelten immer die AGB in der Fassung, die im Zeitpunkt Ihrer Bestellung aktuell waren.
(7) Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit für zukünftige Geschäftsvorfälle mit Ihnen zu ändern.
(8) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die davon nicht betroffenen Bestimmungen weiter. In Ansehung der unwirksamen Bestimmung vereinbaren wir schon jetzt mit Ihnen, das Geschäft so durchzuführen, wie es das wirtschaftlich Ziel der unwirksamen Bestimmung war.
Falls Sie Fragen oder Anregungen haben ? Schreiben Sie uns an einfach an webmaster@trendmarke.de